Zwei Verfahren, ein Muster
Am 27. August 2026 reichte Teradyne Robotics A/S beim Einheitlichen Patentgericht in Kopenhagen Klage gegen die deutsche Tochtergesellschaft von JAKA ein. Es geht um Patente aus dem Universal-Robots-Bestand, sowohl auf Hardware als auch auf Software, und um eine breite Palette von JAKA-Cobot-Modellen im EU-Markt. Ein Urteil dort würde unmittelbar in 17 der 18 am Einheitlichen Patentgericht beteiligten EU-Staaten wirken. Großbritannien und Spanien sind in dem Verfahren zusätzlich erfasst.
Das ist bereits der zweite Fall in diesem Jahr. Im Februar klagte Teradyne vor dem Landgericht Hamburg gegen die deutsche Tochter von Elite Robots. Dort ging es nicht um Patente, sondern um Urheberrecht an der Universal-Robots-Software. Im April erging die einstweilige Verfügung: Elite Robots Germany darf die strittige Software und die Produkte, die sie enthalten, in Deutschland nicht mehr anbieten. Das Hauptverfahren läuft noch.
Zweimal derselbe Zug. Der Marktführer geht nicht gegen den chinesischen Mutterkonzern vor, sondern gegen die deutsche Vertriebsgesellschaft. Das ist der kürzeste Weg, ein Produkt aus einem Markt zu nehmen.
Wen so ein Verbot überhaupt trifft
Hier verwischen die meisten Meldungen die wichtigste Unterscheidung. Die Verfügung gegen Elite Robots richtet sich gegen das Anbieten. Sie trifft den Vertrieb, nicht den Betrieb, in dessen Halle die Maschine bereits steht. Wer letztes Jahr gekauft hat, bekommt keine Post vom Gericht.
Bei einem Patentverfahren ist die Lage nicht ganz so bequem, und das liest man selten. § 9 Patentgesetz verbietet Dritten nicht nur, ein patentiertes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Verboten ist auch, es zu gebrauchen, einzuführen oder zu besitzen. Artikel 25 des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht ist genauso formuliert. Der gewerbliche Anwender steht rechtlich also mit im Bild.
In der Praxis verklagt trotzdem niemand den Metallbaubetrieb mit drei Cobots. Kläger gehen dorthin, wo Umsatz und Hebel sitzen, und das ist der Importeur. Wer dir aber sagt, als Käufer könne dir grundsätzlich nichts passieren, hat das Gesetz nicht gelesen. Zwischen „wird praktisch nicht gemacht" und „ist erlaubt" liegt ein Unterschied, und der gehört in ein Beschaffungsgespräch.
Ich bin kein Anwalt. Für die Einkaufsentscheidung reicht diese Unterscheidung aber, denn die eigentliche Rechnung geht ohnehin an einer ganz anderen Stelle auf.
Das teure Risiko heißt Stillstand
Stell dir vor, dein Lieferant verliert. Die deutsche Vertriebsgesellschaft darf die Modelle nicht mehr anbieten. Deine Maschine läuft weiter, niemand holt sie ab, es passiert erst einmal gar nichts.
Dann fehlen dir Ersatzteile. Serviceeinsätze. Software-Updates. Der Techniker beim Störfall. Bei einer Zelle, die die Nachtschicht allein fährt, ist genau das der Punkt, an dem es weh tut. Ein Getriebe geht kaputt, und die Firma, die es tauschen dürfte, gibt es in Deutschland in dieser Form nicht mehr.
Das ist das realistische Szenario. Kein Gerichtsvollzieher, sondern eine Anlage, die nach dem ersten größeren Defekt zum Regal wird. Wer eine Automatisierung über sieben oder zehn Jahre abschreibt, hat diesen Fall entweder mitkalkuliert oder eben nicht.
Kein Grund, die günstigen Anbieter zu streichen
Es wäre bequem, daraus „China ist Risiko, kauf europäisch" zu machen. Das wäre falsch, und teuer dazu.
Estun, ebenfalls chinesisch, hat gerade seine Deutschlandzentrale in Schwäbisch Gmünd eröffnet, mit Showroom und klarem Fokus auf den Aftermarket: Nachrüstung bestehender Dreh- und Fräsmaschinen statt Neuintegration. Der gemeinsam mit Mafu-Sherpa entwickelte Sherpaloader für Drei-Achs-Maschinen startet bei rund 50.000 Euro. Warum das gerade zieht, sagt Deutschlandchef Christnacht selbst: die Hilfskräfte, die diese Aufgaben früher für 15 bis 20 Euro die Stunde übernommen haben, sind schlicht nicht mehr verfügbar.
Gegen Estun liegt keines dieser Verfahren vor. Das ist der Punkt. „Chinesischer Anbieter" ist keine Risikoklasse, das ist eine Herkunftsangabe. Die Frage stellt sich pro Lieferant und pro Produkt: läuft in Europa ein Schutzrechtsverfahren gegen genau dieses Unternehmen. Das ist eine Recherche von zehn Minuten und sie gehört ins Angebotsgespräch, nicht in eine Bauchentscheidung über Herkunftsländer.
Was ich vor der Bestellung klären würde
Fünf Fragen. Alle vor der Unterschrift, alle kostenlos.
- Wer ist dein Vertragspartner. Eine deutsche GmbH ist bequem, weil Gewährleistung damit greifbar wird. Genau diese Gesellschaft ist aber auch die, die eine Verfügung trifft. Frag konkret, was passiert, wenn sie in Deutschland nicht mehr liefern darf.
- Lass dir eine Freistellung bei Schutzrechtsverletzung geben. Im Maschinenbau ist das eine übliche Klausel. Wer sie nicht geben will, hat dir damit schon geantwortet.
- Regel Ersatzteile und Service für den Ausfallfall schriftlich. Wer liefert, wenn der deutsche Vertrieb wegbricht. Direktbezug beim Hersteller, ein zweiter Servicepartner oder ein Ersatzteilpaket im eigenen Regal.
- Prüfe, ob die Anlage ohne Herstellerverbindung läuft. Hängen Steuerung oder Lizenz an einem Server des Herstellers, hast du kein Maschinenrisiko mehr, sondern ein Abschaltrisiko.
- Schau, wie tief die Automatisierung sitzt. Ein Loader an einer vorhandenen Werkzeugmaschine ist im Zweifel austauschbar. Eine schlüsselfertige Zelle, um die herum der ganze Ablauf gebaut wurde, ist es nicht.
Wer vorher noch die Grundsatzfrage klären will, ob sich Automatisierung an der eigenen Stelle überhaupt lohnt, findet das hier: Wareneingang automatisieren: Wann lohnt sich Robotik für KMU?
Fazit
Kauf weiter nach Preis und Eignung. Aber behandle Schutzrechte ab jetzt wie jedes andere Lieferantenrisiko: eine Frage im Einkaufsgespräch, eine Klausel im Vertrag, ein Plan B für Ersatzteile.
Der Streit zwischen Universal Robots und der günstigen Konkurrenz wird Jahre laufen und mehrere Hersteller erwischen. Für dich ändert sich davon genau eine Sache. Die Frage „und wenn dieser Anbieter in zwei Jahren hier nichts mehr verkaufen darf, was passiert dann mit meiner Anlage" muss künftig gestellt werden, bevor unterschrieben wird. Wer sie stellt, bekommt entweder eine gute Antwort oder eine sehr aufschlussreiche Pause.
Erstgespräch
Ich bin Christian Denzer, ich baue KI-Systeme für Betriebe in Nordfriesland und schaue mir dabei regelmäßig an, wo Automatisierung sich rechnet und wo sie ein Lieferantenrisiko mit einkauft. Wenn bei dir gerade so ein Angebot auf dem Tisch liegt, gehen wir es in einer halben Stunde gemeinsam durch.
Erstgespräch anfragenQuellen: Universal Robots, Collaborative robot market leader Teradyne Robotics starts patent infringement case against Chinese robot competitor at European patent court, 27. August 2026, zu Gericht, Umfang und territorialer Wirkung. The Robot Report, Teradyne Robotics ramps up fight against cobot copycats, August 2026, zum Verfahren gegen Elite Robots vor dem Landgericht Hamburg und zur einstweiligen Verfügung vom April 2026. Automationspraxis, Estun: „Wir wollen die Automation demokratisieren", zu Standort Schwäbisch Gmünd, Sherpaloader und Schwellenpreis. Gesetzeswortlaut nach § 9 Patentgesetz. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.